Rentenversicherungen werden zum 01.01.2017 teurer
22.09.2016
Zum Jahreswechsel sinkt durch Initiative des Finanzministeriums der gesetzliche Höchstrechnungs- zins für Renten- und Lebensversicherungen um 0,35 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Diese Reduzierung entspricht ca. 30%! Der Rechnungszins bestimmt, welche Rendite Lebens- und Rentenversicherer ihren Kunden maximal versprechen dürfen. Da es wegen der anhaltenden Niedrigzinsen immer schwieriger wird, diese zu erwirtschaften, wird der Garantiezins zum Jahresende gesenkt.
Wer also bereits plant eine private oder betriebliche Rentenversicherung abzuschließen, sollte dies noch bis zum 31.12.2016 getan haben. Dann können Sie sich eine garantierte Verzinsung von mindestens 1,25% p.a. auf den Sparanteil der Prämie für die gesamte Vertragslaufzeit sichern.
Folgende Beispielrechnung zeigt die Rechnungszinsabsenkung in Zahlen für Verträge, die in 2016 geschlossen werden und für Verträge, die (bei gleichen Ausgangswerten) erst in 2017 geschlossen werden:
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