Verlängerung des Schutzschirm zur Absicherung von Lieferketten um sechs Monate bis Ende Juni 2021

16.12.2020

Diese Verlängerung leistet wichtigen Beitrag zur Erholung der Wirtschaft im volatilen Umfeld der Corona Pandemie und schafft Planbarkeit für Ihr Unternehmen.

Der Bund übernimmt eine Rückgarantie für etwaige Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt bis zu 30 Mrd. EUR an warenkreditversicherte Unternehmen.

Die deutschen Kreditversicherer geben in Deutschland Deckungszusagen in Höhe von mehr als 400 Mrd. EUR, was in den aktuellen Krisenzeiten keine Selbstverständlichkeit ist.

Deckungszusagen für die Warenkreditversicherung Ihres Unternehmens können so weiter aufrecht erhalten werden, was Ihnen und Ihrem Unternehmen Planbarkeit für Ihre Abnehmer und Ihre Lieferanten schafft.

Schutzschirm als Grundlage für nachhaltige Erholung der Wirtschaft sowie Planbarkeit
Mit dem Schutzschirm bleiben weiterhin die durch Corona bedingten negativen Veränderungen bei den Abnehmern wie Umsatzeinbruch oder zusätzliche Kredite weitestgehend unberücksichtigt. Nach Auslaufen des Schutzschirms zum 30. Juni 2021 greifen wieder die üblichen Marktmechanismen und Geschäftsprozesse und die Kreditversicherer werden wieder wie marktüblich die individuelle Bonitätsbewertung auf der Grundlage der tatsächlichen Ist-Situation in den einzelnen Unternehmen festlegen.

Die Entscheidung über einzelne Kreditlimite treffen die Kreditversicherer unter Berücksichtigung der Regelungen im Garantievertrag. Wie üblich erfolgt dies auf Basis einer individuellen Bewertung unter Berücksichtigung einer Vielzahl an Faktoren: Neben den individuellen Finanzkennzahlen wie beispielsweise Umsatz, Profitabilität, Finanzergebnis, Verschuldung, Liquidität oder Cashflow spielen auch Länder- und Branchenrisiken eine Rolle sowie Marktposition, Diversifizierung, Absatzmärkte, Management, Kundenstruktur, Strategie oder Alleinstellungsmerkmale.

Wenn Sie dazu Fragen haben, so melden Sie sich bitte bei uns.

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