Fiktive Abrechnung von KFZ-Schäden - Kostenvoranschlag ist nicht gleich Kostenerstattung
17.01.2024
Wenn Sie Ihren KFZ Schaden nicht in einer Werkstatt beheben lassen wollen und auf Basis des Reparatur-Kostenvoranschlages oder eines Sachverständigen-Gutachtens eine Erstattung der Kosten vom Versicherer verlangen, so ist dies grundsätzlich möglich. Allerdings kommt es in diesen Fällen meist zu Abzügen des Erstattungsbetrages durch die Versicherungsgesellschaft, was die teilweise hohen Erwartungen an einen Erstattungsbetrag schnell enttäuschen kann. Im Einzelnen können dies folgende Beträge sein:
- Die Mehrwertsteuer wird laut § 249 Abs. 2 BGB nur dann erstattet, wenn diese auch tatsächlich anfällt. Dies ist bei einer Abrechnung nach Kostenvoranschlag nicht der Fall. Es kommt demnach hier zu einer Erstattung maximal in Höhe des Nettobetrages auf dem Kostenvoranschlag.
- Verschiedene „Zumutbarkeitskriterien“ können durch die Versicherungsgesellschaft in Ansatz gebracht werden und können zu Abzügen des Erstattungsbetrages führen. Diese „Zumutbarkeitskriterien“ können z. B. sein: Fahrzeugalter über 3 Jahre, fehlende Wartungshistorie, Entfernung zur Werkstatt. Hier gibt es verschiedene Urteile des BGH, die Abzüge zulassen.
- Der Versicherer kann Abzüge vornehmen mit dem Hinweis auf eine geeignete Fachwerkstatt, die die gleiche Reparatur zu günstigeren Werkstattstundenpreisen anbietet.
- Häufig werden Posten im Kostenvoranschlag nicht erstattet, da diese nicht unmittelbar mit dem angefallenen Schadenfall zusammenhängen. Dies können z. B. sein: Beilackierungen, Probefahrten vor und nach der Reparatur, Autowäschen, Reinigungsarbeiten usw.
Bei allen diesen Punkten sei angemerkt, dass es sich hierbei um Abzüge handelt, die ein Versicherer vornehmen kann, aber nicht immer tut. Dies hängt auch stark von der Versicherungsgesellschaft ab. Auch wenn die Versicherungsgesellschaften mehrheitlich einen externen Prüfdienstleister einschalten, so stellen wir tendenziell vermehrt einen Trend zu diesen Abzügen fest, was vermutlich mit den in letzter Zeit stark gestiegenen Werkstattkosten zusammenhängen dürfte.
Wenn Sie dazu Fragen oder Anmerkungen haben, so können Sie sich gerne bei uns im Büro melden.
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